Für welche Abrechnungen die Aufteilung gilt
Das Gesetz heißt Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, kurz CO2KostAufG. Es gilt für jeden Abrechnungszeitraum, der am 1. Januar 2023 oder später beginnt (§ 11 Abs. 2 CO2KostAufG). Wer nach Kalenderjahr abrechnet, teilt also seit der Abrechnung 2023.
Betroffen sind Heizungen, bei denen für den Brennstoff ein CO₂-Preis anfällt (§ 2 Abs. 1 CO2KostAufG):
- Erdgas
- Heizöl
- Flüssiggas
- Kohle
- Fernwärme, die aus solchen Brennstoffen erzeugt wird
Auch Fernwärme aus großen Anlagen im europäischen Emissionshandel zählt dazu. Ausgenommen sind dort nur Häuser, die erst nach dem 1. Januar 2023 angeschlossen wurden (§ 2 Abs. 4 CO2KostAufG). Mit einer Wärmepumpe oder einer Pelletheizung entstehen in der Regel keine CO₂-Kosten, die aufzuteilen wären.
Vom Mietvertrag hängt die Aufteilung nicht ab. Eine Klausel, nach der Ihr Mieter mehr als seinen gesetzlichen Anteil trägt, ist unwirksam (§ 6 Abs. 1 CO2KostAufG). Das gilt auch für Mietverträge von vor 2023 (§ 11 Abs. 1 CO2KostAufG).
Was auf der Rechnung des Lieferanten steht
Gas-, Öl- und Fernwärmelieferanten müssen seit 2023 auf jeder Rechnung diese Angaben machen (§ 3 Abs. 1 CO2KostAufG):
- den CO₂-Ausstoß der Lieferung in Kilogramm,
- die CO₂-Kosten in Euro,
- den Emissionsfaktor in kg CO₂ pro Kilowattstunde, bezogen auf den Heizwert,
- die gelieferte Energie in Kilowattstunden,
- einen Hinweis auf den Erstattungsanspruch von Mietern mit eigener Gasheizung.
Die CO₂-Kosten sind die CO₂-Menge mal dem CO₂-Preis zum Zeitpunkt der Lieferung, plus Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 3 CO2KostAufG).
Bei einer Eigentumswohnung bekommen Sie die Brennstoffrechnung selten zu sehen. Die Zahlen stehen dann in der Heizkostenabrechnung des Messdiensts (die Firma, die Ihre Heizung abliest). Oft druckt die Verwaltung sie auch in der Hausgeldabrechnung ab. Fehlen sie, fragen Sie Ihre Verwaltung danach. Ohne diese Zahlen können Sie die Stufe nicht bestimmen.
So finden Sie die Stufe
Maßgeblich ist der CO₂-Ausstoß des ganzen Hauses pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr (§ 5 Abs. 1 Satz 1 CO2KostAufG). Sie teilen die CO₂-Menge in Kilogramm durch die Wohnfläche aller beheizten Wohnungen. Das Ergebnis wird auf eine Nachkommastelle gerundet (§ 5 Abs. 1 Satz 3 CO2KostAufG).
Mit diesem Wert lesen Sie die Stufe in der Tabelle des Gesetzes ab (Anlage zum CO2KostAufG). Eine Grenze gehört immer zur höheren Stufe. 32,0 kg ist also schon Stufe 6, 31,9 kg noch Stufe 5.
Heizen Sie eine einzelne vermietete Wohnung gesondert, zählt nur deren Ausstoß und Fläche (§ 5 Abs. 1 Satz 2 CO2KostAufG).
Stolperstein bei Erdgas: Brennwert und Heizwert
Steht keine CO₂-Menge auf der Rechnung, rechnen Sie sie aus dem Gasverbrauch aus. Gasrechnungen nennen die Kilowattstunden fast immer nach dem Brennwert. Der gesetzliche Emissionsfaktor von 0,20088 kg CO₂ pro kWh gilt aber für den Heizwert. Deshalb gehört ein Zwischenschritt dazu: Kilowattstunden nach Brennwert mal 0,903 ergibt Kilowattstunden nach Heizwert.
| Rechenweg | kg CO₂ | kg pro m² | Stufe | Vermieter |
|---|---|---|---|---|
| Richtig: 118.400 × 0,903 = 106.915 kWh, mal 0,20088 | 21.477 | 33,6 | 6 | 50 % |
| Falsch: 118.400 mal 0,20088, ohne Umrechnung | 23.784 | 37,2 | 7 | 60 % |
Der fehlende Schritt hebt das Haus um eine Stufe an. Der Vermieter trüge dann 10 Prozentpunkte zu viel. Steht die CO₂-Menge auf der Rechnung, nehmen Sie diese Zahl, dann entfällt die Umrechnung.
Wenn der Abrechnungszeitraum kürzer ist als ein Jahr
Bei einem vereinbarten Zeitraum unter einem Jahr werden die Stufengrenzen anteilig gekürzt (§ 5 Abs. 1 Satz 4 CO2KostAufG). Bei 9 Monaten zum Beispiel mit 9/12. Stufe 6 reicht dann von 24,0 bis unter 27,75 kg. Ein Haus mit 16.000 kg in 9 Monaten und 640 m² kommt auf 25,0 kg und liegt damit in Stufe 6.
Passen die Zeiträume der Lieferrechnungen nicht zu Ihrem Abrechnungszeitraum, rechnen Sie die CO₂-Menge auf Ihren Zeitraum um (§ 5 Abs. 1 Satz 5 CO2KostAufG).
Die 10 Stufen und der Rechner
Unter 12 kg CO₂ pro m² trägt der Mieter alles. Danach steigt der Anteil des Vermieters alle 5 kg um 10 Prozentpunkte. In Stufe 10, ab 52 kg, trägt der Vermieter 95 %. Der Rechner nutzt dieselben Regeln wie Nebenklar: Rundung auf eine Nachkommastelle, Grenzen aus der Anlage zum Gesetz und bei Erdgas die Umrechnung mit 0,903.
CO₂-Stufe berechnen
Geben Sie die CO₂-Menge des Hauses und die Wohnfläche ein. Mit den CO₂-Kosten sehen Sie auch, wie viel Euro auf Sie entfallen. Die Tabelle gilt für ein volles Jahr.
21.420 kg ÷ 640 m² = 33,5 kg CO₂ pro m² und Jahr
Stufe 6 von 10: Ihr Mieter trägt 50 %, Sie tragen 50 %.
Von 1.178,10 € CO₂-Kosten tragen Sie 589,05 €, Ihre Mieter zusammen 589,05 €. Ihr Anteil wird von den Heizkosten der Mieter abgezogen, nach demselben Schlüssel wie die Heizkosten.
| Stufe | kg CO₂ pro m² und Jahr | Mieter | Vermieter |
|---|---|---|---|
| 1 | unter 12 | 100 % | 0 % |
| 2 | 12 bis unter 17 | 90 % | 10 % |
| 3 | 17 bis unter 22 | 80 % | 20 % |
| 4 | 22 bis unter 27 | 70 % | 30 % |
| 5 | 27 bis unter 32 | 60 % | 40 % |
| 6 (Ihre Stufe) | 32 bis unter 37 | 50 % | 50 % |
| 7 | 37 bis unter 42 | 40 % | 60 % |
| 8 | 42 bis unter 47 | 30 % | 70 % |
| 9 | 47 bis unter 52 | 20 % | 80 % |
| 10 | ab 52 | 5 % | 95 % |
Beispiel mit echten Zahlen
Renate Vogt hat ihre Eigentumswohnung im Ahornweg 7 vermietet. Das Haus hat 9 Wohnungen mit zusammen 640 m² und eine Gasheizung für Heizung und Warmwasser. Die Heizkostenabrechnung nennt 21.420 kg CO₂ und CO₂-Kosten von 1.178,10 € für das ganze Haus.
- 21.420 kg ÷ 640 m² = 33,47 kg, gerundet 33,5 kg CO₂ pro m² und Jahr.
- 33,5 kg liegt zwischen 32 und 37: Stufe 6, Mieter 50 %, Vermieter 50 %.
- Für das ganze Haus tragen die Vermieter 589,05 € von 1.178,10 €.
- Der Messdienst hat die CO₂-Kosten wie die Heizkosten verteilt. Auf Wohnung 3 entfallen 61,40 €. Davon trägt Frau Vogt die Hälfte: 30,70 €.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Umlegbare Kosten vor der CO₂-Aufteilung11 Positionen aus der Hausgeldabrechnung plus Heizung und Warmwasser | 3.036,05 € |
| Gutschrift CO₂-Anteil der Vermieterin50 % von 61,40 €, Stufe 6 | −30,70 € |
| Kosten des Mieters | 3.005,35 € |
| Nachzahlung nach 2.640,00 € Vorauszahlungen | 365,35 € |
Ohne die Aufteilung stünden 396,05 € unter dem Strich. Der Mieter dürfte dann seine Heizkosten von 1.024,55 € um 3 % kürzen, also um 30,74 € (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). Er käme auf 365,31 €, und die Abrechnung bliebe trotzdem fehlerhaft.
Wie aus den übrigen Zeilen der Hausgeldabrechnung die 3.036,05 € werden, zeigt der Ratgeber Hausgeldabrechnung umrechnen.
So kommt Ihr Anteil in die Nebenkostenabrechnung
Zuerst bestimmen Sie den Vermieteranteil für das ganze Haus und ziehen ihn von den CO₂-Kosten ab. Den Rest verteilen Sie genauso wie die Heizkosten, also nach Verbrauch und Fläche (§ 7 Abs. 1 CO2KostAufG mit den §§ 6 bis 10 HeizKV). Wie diese Verteilung funktioniert, erklärt der Ratgeber zur Heizkostenverordnung.
In der Praxis bekommt jeder Mieter eine Gutschrift auf seine Heizkosten. Bei einer Eigentumswohnung nennt der Messdienst meist den CO₂-Anteil jeder Wohnung. Davon ziehen Sie Ihren Prozentsatz ab, wie im Beispiel oben.
Was in der Abrechnung stehen muss
Die Heizkostenabrechnung muss diese Angaben enthalten (§ 7 Abs. 3 CO2KostAufG):
- den Anteil des Mieters an den CO₂-Kosten,
- die Stufe des Hauses (oder der Wohnung),
- die Berechnungsgrundlagen: CO₂-Menge, Wohnfläche, kg pro m², CO₂-Kosten und den Prozentsatz.
Nebenklar liest CO₂-Menge, Wohnfläche und CO₂-Kosten aus Ihrer Hausgeldabrechnung. Wir bestimmen die Stufe, ziehen Ihren Anteil ab und schreiben die Erklärung mit allen Zahlen in die Abrechnung. Was wir sonst noch prüfen, steht auf der Startseite.
Die CO₂-Aufteilung für Ihre Wohnung rechnen lassen, mit Begründung für jede Zahl. In der Beta kostenlos.
Kostenlos ausprobierenSonderfälle: Gewerbe, Denkmal, Gasetagenheizung
Gebäude, die überwiegend nicht dem Wohnen dienen
Für Nichtwohngebäude gilt kein Stufenmodell. Mieter und Vermieter teilen die CO₂-Kosten je zur Hälfte (§ 8 Abs. 1 CO2KostAufG). Ein Laden im Erdgeschoss eines Wohnhauses fällt dagegen unter das Stufenmodell des Hauses (§ 6 Abs. 1 CO2KostAufG).
Denkmalschutz, Milieuschutz, Anschlusszwang
Manchmal verbietet das öffentliche Recht, das Haus oder die Heizung wesentlich zu verbessern. Dann wird der Prozentsatz des Vermieters halbiert (§ 9 Abs. 1 CO2KostAufG). Das Gesetz nennt als Beispiele:
- Auflagen des Denkmalschutzes,
- eine Pflicht, Fernwärme abzunehmen (Anschluss- und Benutzungszwang),
- eine Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (Milieuschutz).
Im Ahornweg 7 würde Stufe 6 dann 25 % statt 50 % bedeuten, für das Haus 294,53 € statt 589,05 €. Sind sowohl das Gebäude als auch die Wärmeversorgung blockiert, wird gar nicht aufgeteilt (§ 9 Abs. 2 CO2KostAufG). Sie müssen Ihrem Mieter die Umstände nachweisen, sonst gilt die volle Stufe (§ 9 Abs. 3 CO2KostAufG).
Gasetagenheizung: Ihr Mieter kauft das Gas selbst
Hat Ihr Mieter einen eigenen Gasvertrag, rechnen Sie nichts ab. Er bestimmt die Stufe seiner Wohnung selbst (§ 5 Abs. 3 CO2KostAufG). Ihren Anteil verlangt er dann von Ihnen zurück (§ 6 Abs. 2 CO2KostAufG):
- Er muss den Anspruch innerhalb von 12 Monaten nach der Rechnung seines Gasversorgers in Textform geltend machen.
- Zahlt er Vorauszahlungen auf Nebenkosten, dürfen Sie den Betrag mit der nächsten Abrechnung verrechnen. Sonst zahlen Sie ihn spätestens 12 Monate nach seiner Anzeige.
- Kocht er auch mit dem Gas, sinkt der Anspruch um 5 % (§ 6 Abs. 3 Satz 2 CO2KostAufG).
- Nutzt er das Gas auch gewerblich, gibt es nur dann etwas, wenn der Heizverbrauch separat gemessen wird (§ 6 Abs. 3 Satz 1 CO2KostAufG).
Die Wohnung hat 72 m². Die Gasrechnung vom 10. Februar 2026 für 2025 nennt 2.540 kg CO₂ und 166,21 € CO₂-Kosten.
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| 2.540 kg ÷ 72 m² = 35,3 kg: Stufe 6 | 50 % |
| Vermieteranteil an 166,21 € | 83,11 € |
| Abzug wegen Gasherd, 5 % | −4,16 € |
| Erstattung an den Mieter | 78,95 € |
Der Mieter muss diesen Betrag bis zum 10. Februar 2027 schriftlich, per Brief oder E-Mail, verlangen.
Der CO₂-Preis pro Jahr
Welcher Preis pro Tonne CO₂ gilt, regelt § 4 Abs. 1 CO2KostAufG:
| Jahr | Preis pro Tonne CO₂ | Grundlage |
|---|---|---|
| 2023 | 30,00 € | Festpreis |
| 2024 | 45,00 € | Festpreis |
| 2025 | 55,00 € | Festpreis |
| 2026 | 60,00 € | Mitte des Preiskorridors von 55 bis 65 € |
| ab 2027 | Marktpreis | Durchschnitt der Versteigerungen von Juli bis November des Vorjahres |
Den Preis ab 2027 veröffentlicht das Umweltbundesamt jeweils vor Jahresbeginn (§ 4 Abs. 2 CO2KostAufG). Auf den Preis kommt die Umsatzsteuer. Eine Tonne CO₂ kostete 2025 also 55,00 € plus 19 % Umsatzsteuer, zusammen 65,45 €.
Bei Heizöl und Flüssiggas zählt der Preis zum Zeitpunkt der Lieferung (§ 3 Abs. 3 CO2KostAufG). Öl aus dem Tank, das 2024 geliefert wurde, trägt also den Preis von 2024, auch wenn es erst 2025 verbrannt wurde. Nehmen Sie deshalb die CO₂-Kosten aus den Lieferrechnungen.
Ab 2028: neue Gas- und Ölheizungen
Seit 29. Juli 2026 enthält das Gesetz neue Regeln für Heizungen nach § 43 Abs. 1 des Gebäudemodernisierungsgesetzes. Gemeint sind Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Haus eingebaut werden. Sie müssen ab 2029 einen wachsenden Teil der Wärme aus Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff erzeugen. Für solche Heizungen gilt in Mietwohnungen statt der Stufe eine feste Teilung (§ 5a Abs. 3 CO2KostAufG):
- ab 1. Januar 2028 die CO₂-Kosten und die Netzentgelte für das Gas je zur Hälfte,
- ab 1. Januar 2029 auch die Kosten für den Pflichtanteil dieser Brennstoffe, für höchstens 30 % des Verbrauchs.
Für Vermieter mit höchstens sechs Wohnungen gibt es eine Härtefallregel mit engen Voraussetzungen (§ 5d CO2KostAufG). Für die Abrechnungen 2025 bis 2027 ändert sich nichts: Es gilt das Stufenmodell.
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Rechtsgrundlagen
- Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), gesetze-im-internet.de
- § 5 CO2KostAufG: Ermittlung und Einstufung
- § 6 CO2KostAufG: Erstattung bei Selbstversorgung
- § 7 CO2KostAufG: Abrechnung, Ausweis, Kürzungsrecht
- § 9 CO2KostAufG: Denkmalschutz und andere Beschränkungen
- Heizkostenverordnung (HeizKV), gesetze-im-internet.de
Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage allgemein. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wenn es um viel Geld geht oder Ihr Mieter widerspricht, fragen Sie einen Mieterverein, Haus & Grund oder eine Anwältin.